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Seit Jahresbeginn ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein einheitliches Verfahren, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), abgelöst worden. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen. Worauf Versicherte achten …
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