EuGH-Urteil: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Pflegepersonal
Für Pflegefachkräfte, die über eine Zeitarbeitsfirma an Pflegeeinrichtungen vermittelt werden, gilt keine Befreiung von der Mehrwertsteuer. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. März 2015.
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