PKV-Folgeversicherung: Achtung Unwirksamkeit
Erfüllt ein PKV-Folgevertrag nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflichtversicherung, ist die Kündigung des Altvertrags unwirksam. Dies entschied das Landgericht (LG) Nürnberg in einem aktuellen Urteil und führt die unwirksamen Klauseln auf.
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