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Versicherer aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, sogenannte EWR-Dienstleister, können deutschen Bürgern von ihrem ausländischen Sitz aus Krankenversicherungsschutz gewähren. Die Bafin beobachtet eine Zunahme solcher Angebote und weist Verbraucher und Vermittler auf mögliche …
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