BU-Arglistanfechtung – nach zehn Jahren aufatmen?
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass die Zehnjahresfrist für das Anfechtungsrecht des Versicherers an einem Versicherungsvertrag gilt. Für den Makler gilt ebenfalls: nach zehn Jahren kann der vermittelte Vertrag mit einer Arglistanfechtung nicht mehr zu Fall gebracht werden.
mehr