Wird der Inhaber einer Versicherungsagentur berufsunfähig und hat er zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) bei seinem Produktgeber abgeschlossen, kann letzterer die Zahlung der BUZ-Rente nicht an eine sofortige Aufgabe der Versicherungsbestände knüpfen.
mehr