Streiten sich Erben und Bezugsberechtigter um die Versicherungsleistung aus einer Sterbegeldversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, die Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten auszuschütten. Eine Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht ist nicht zulässig, so das OLG Nürnberg …
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