
Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist in erster Linie eine arbeitsrechtliche Zusage auf eine Leistung, die in der Zukunft liegt und u.U. über einen sehr langen Zeitraum gezahlt werden muss, da die Verjährungsfrist gem. § 18a BetrAVG bei 30 Jahren liegt.
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