Das neue Nachweisgesetz schießt weit über das Ziel hinaus und schränkt die Digitalisierungsmöglichkeiten ein. Vor allem bei der betrieblichen Altersversorgung bleiben Fragen offen. Ein Kommentar von Sandra Mekler, Managing Partner bei MRH Trowe, bAV-Betriebswirtin (FH) und Rentenberaterin.
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