Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen verfolgt das Bundessozialgericht (BSG) eine strenge Linie. Das bestätigen nun aktuelle Urteile aus Kassel: Arbeitgeber müssen betriebliche Renten, die während des Erwerbslebens unter privilegierten Umständen von den Arbeitnehmern privat finanziert …
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