Lebensversicherer zahlen ausscheidenden Kunden in der historischen Niedrigzinsphase wohl zu Recht weniger Geld aus den sogenannten Bewertungsreserven aus. Die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) halten eine entsprechende Neuregelung von 2014 tendenziell für verfassungsgemäß, wie …
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