Erhält der Versicherungsnehmer vom Versicherer nicht die erwartete Leistung und war ein Versicherungsmakler in die Versicherungsvermittlung eingeschaltet, kann unter Umständen ein Haftungsfall vorliegen, bei dem der Makler im Ernstfall zur Kasse gebeten wird. Gastbeitrag von Kathrin Pagel, …
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