Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf bAV
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 12. Juni 2007 (Aktenzeichen: 3 AZR 14/6.) nun in letzter Instanz entschieden. Er gab damit der Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes Recht, die ab …
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