
Urteil zur Hausratversicherung: Sturm – Sonnenschirm auf Balkon nicht versichert
Wird durch einen Sturm ein Sonnenschirm am Balkon demoliert, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Freiburg (AZ.: 6 C 468/21).
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