
Urteil: Außergewöhnliche Belastung durch Elternunterhalt?
Sind die von den Nachkommen im Rahmen des Elternunterhalts zu leistenden Zahlungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Über diese Frage musste das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entscheiden.
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