
BGH zu Bewertungsreserven: Kappungen bei Alt-Kunden rechtens – BdV prüft Gang nach Karlsruhe
Lebensversicherer beteiligen ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Eine entsprechende Neuregelung von 2014 sei …
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