
IDD-Verschiebung: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Das teilt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) mit. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die Richtlinie bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen.
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