
BUZ-Verweisungsberuf: Fiktive Fortscheibung des Ursprungsgehalts zulässig
Nimmt der Bezieher einer BUZ-Rente Jahre nach dem Versicherungsfall eine neue Tätigkeit auf, dann muss bei einer konkreten Verweisung das über den Zeitraum fortgeschriebene Ursprungsgehalt berücksichtigt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg.
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