
Schadenregulierung durch den Makler: „BGH-Entscheidung macht nachdenklich“
Die Entscheidung des BGH zum Versteegen-Urteil macht nachdenklich. Sie reduziert das gesetzliche Leitbild des Maklers auf die Vorschriften der Paragrafen 59 ff. VVG. Diese regeln aber nur die Tätigkeit des Maklers bei der Anbahnung des Versicherungsvertrages. Ein Kommentar von Jürgen Evers, …
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