Paragraf 34e GewO: Umstrittenes Berufsbild „Versicherungsberater“
Der Paragraf 34e Gewerbeordnung (GewO), der die Honorarberatung über Versicherungsprodukte regelt, ist ein strittiger Punkt der deutschen Regulierung. Verbraucherschützer und Honorarberater sehen in ihm eine praxisferne Regelung, da er die Beratung zu einem Produktsegment isoliert betrachtet.
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