
Elternunterhalt: Betreuungsunterhalt zu berücksichtigen
Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern kann sich der Schuldner von Elternunterhalt unter Umständen auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen, der die Elternunterhaltszahlungen mindern kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
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