
Berufshaftpflichtversicherung nicht lohnsteuerpflichtig
In gleich zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Berufshaftpflichtversicherung eines Unternehmens vom Finanzamt nicht als lohnsteuerrechtlich erheblicher Vorteil für die Angestellten gewertet werden darf.
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