
BSG-Urteil: Krankenkasse muss Kunsthaarperücke nicht übernehmen
In einem aktuellen Urteil gab das Bundessozialgericht (BSG) einer Krankenkasse Recht, die einem Mann die Versorgung mit einer Perücke verweigerte. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass die Weigerung einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung gleichkommen würde.
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