BGH rüttelt nicht am Policenmodell
Eine millionenfache Rückabwicklung von Lebensversicherungen wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Revision eines Klägers zurückgewiesen, der seine Lebensversicherung viele Jahre nach dem Abschluss widerrufen und die eingezahlten Beträge …
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