Elternunterhalt: Unzeitgemäße Belastung
Verfügen die Eltern im Alter nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel, ihre Pflegekosten selber zu tragen, geht das Sozialamt in Vorleistung und holt sich das Geld später bei den Kindern oder sogar bei den Enkeln wieder. Diese Regelung besteht bereits seit 1900 – allerdings haben …
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