Vertriebsanreize: Knackpunkt Paragraf 64a VAG
In ihrer aktuellen Publikation stellt die Finanzaufsicht Bafin fest, dass Versicherer über die bestehenden Normen hinaus einen großen Spielraum für die Vermittlervergütung haben. Dieser werde durch den Paragrafen 64a VAG begrenzt. Kernaufgabe der Finanzaufsicht sei demzufolge die Bewertung, "ob …
mehr