Keine Zwangsmediation im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung darf nicht nur unter der Bedingung einer vorgeschalteten "Zwangsmediation" greifen. Dergestaltete Klauseln in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind laut eines aktuellen Urteils des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt unzulässig.
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