In einer Einbahnstraße darf man nur rückwärtsfahren, um am Straßenrand unmittelbar daneben einzuparken oder aus einer Einfahrt rückwärts herauszufahren. Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 287/22) hin.
mehr