Immer mehr Firmen bieten ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad an, das sie auch privat nutzen können. Wenn der Chef die Kosten hierfür übernimmt, müssen Angestellte seit Jahresanfang den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. Doch wie verhält es sich mit der Versicherung bei Unfällen?
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