Ohne Feuerversicherungsschutz keine Feuerschutzsteuer
Enthält eine Wohngebäudeversicherung keine Feuerversicherungsschutz-Komponente, dann muss die Versicherungsgesellschaft auch keine Feuerschutzsteuer entrichten. Dies entschied das Finanzgericht Köln in einem gestern veröffentlichten Urteil.
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